Fahrerlaubnisklassen

Dein Weg zum Führerschein

Diese Klassen bilden wir aus

  • Motorrad Klassen

    Klasse A


    Fahrzeugart:

    • Krafträder (auch mit Beiwagen) über 45 km/h, über 50 ccm
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, über 50 ccm, bis 15 kW

    Mindestalter:

    •  24 Jahre (Krafträder bei Direktzugang)
    • 21 Jahre (dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW)
    • 20 Jahre (Krafträder bei mindestens 2 Jahre Vorbesitz A2)

    Eingeschlossen:

    A2, A1, AM

    Bemerkungen:

    Bei 2 Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung


    Klasse A2


    Fahrzeugart:

    Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 kw/kg)

    Mindestalter:

    18 Jahre

    Eingeschlossen:

    A1/AM

    Bemerkungen:

    Bei 2 Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung 


    Klasse A1


    Fahrzeugart:

    • Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm, bis 11 kW (Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg)
    • Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h, über 50 ccm, bis 15 kW Mindestalter: 16 Jahre

    Eingeschlossen:

    AM


    Klasse AM


    Fahrzeugart:

    • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor) bis 45 km/h, bis 50ccm (Verbrennungsmotor), bis 4 kW (Elektromotor)
    • Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils bis 45 km/h, bis 50 ccm (Fremdzündungsmotor), bis 4 kW (Elektromotor/anderer Verbrennungsmotor) 

    Mindestalter:

    16 Jahre

    Bemerkungen:

    Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeuge ohne Batterien)

  • PKW Klassen

    Klasse B


    Für alle Züge mit Fahrzeugen der Klasse B gelten drei Gewischtsbeschränkungen:

    • für das Zugfahrzeug
    • für den Anhänger und - für die Fahrzeugkombination

    Diese drei Gewichtsangaben gelten immer für die zulässige Gesamtmasse (zG).

    (Für die Fahrzeugkombination wir die zG aus der Summe der zG der Einzelfahrzeuge errechnet – ohne Berücksichtigung von Stütz- u. Aufliegelasten)

    Fahrzeugart:

    Kraftfahrzeuge (außer A, A2 u. A1) bis 3500kg bis 8 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger bis 750 kg über 750 kg (Kombination max. 3500 kg) Mindestalter:

    • 18 Jahre
    • 17 Jahre beim "Begleiteten Fahren", bei Ausbildung"Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf

    Eingeschlossen:

    AM/L

    Bemerkungen:

    Unter 18 Jahren nur Fahrten im Inland (Österreich ebenfalls erlaubt) und nur in Begleitung bzw. im Rahmen der Ausbildung  


    Klasse B 96


    Für Anhänger und Fahrzeugkombinationen, deren zulässige Gesamtmasse höher ist als für Klasse B erlaubt, gibt es zwei spezielle Führerscheinklassen:

    • Klasse B96* *(die Fahrerlaubnis hat die sog. Schlüsselzahl 96)
    • Klasse BE (mit wesentlich höherer zulässiger Gesamtmasse der Kombination)

    Für den Erwerb der Klasse B 96 ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule mit theoretischem und praktischem Kurs vorgeschrieben. Für den Erwerbder Klasse BE ist eine praktische Ausbildung in einer Fahrschule und eine praktische Prüfung vorgeschrieben.  

    Fahrzeugart:

    Fahrzeugkombination aus einem Kfz. der Klasse B mit Anhänger über 750 kg (Kombination max. 4250 kg)

    Mindestalter:

    siehe B

    Eingeschlossen:

    siehe B

    Bemerkungen:

    Erwerb durch Fahrerschulung (keine Prüfung)


    Klasse BE


    Für Anhänger und Fahrzeugkombinationen, deren zulässige Gesamtmasse höher ist als für Klasse B erlaubt, gibt es zwei spezielle Führerscheinklassen:

    • Klasse B 96* *(die Fahrerlaubnis hat die sog. Schlüsselzahl 96)
    • Klasse BE (mit wesentlich höherer zulässiger Gesamtmasse der Kombination)

    Für den Erwerb der Klasse B96 ist eine Fahrerschulung in einer Fahrschule mit theoretischem und praktischem Kurs vorgeschrieben. Für den Erwerb der Klasse BE ist eine praktische Ausbildung in einer Fahrschule und eine praktische Prüfung vorgeschrieben.

    Fahrzeugart:

    Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg

    Mindestalter:

    siehe B

    Eingeschlossen:

    siehe B

    Bemerkungen:

    Erwerb durch praktische Prüfung (keine Theorieprüfung) 

  • LKW Klassen

    Klasse C


    Vorbesitz Klasse B


    Fahrzeugart:

    Kraftfahrzeuge (außer A, A2, A1) über 3500 kg bis 8 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger bis 750 kg

    Mindestalter:

    • 21 Jahre
    • 18 Jahre mit "Grundqualifikation BKF", bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf

    Eingeschlossen:

    C1

    Bemerkungen:

    Unter 21 Jahre bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung


    Klasse CE


    Fahrzeugart:

    Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C mit (Sattel-) Anhänger über 750 kg

    Mindestalter:

    siehe C

    Eingeschlossen:

    • C1E, BE, T
    • D1E wenn D1 vorhanden
    • DE wenn D vorhanden

    Bemerkungen:

    siehe C


    Klasse C1


    Fahrzeugart:

    Kraftfahrzeuge (außer A, A2, A1) über 3500 kg bis 7500 kg bis 8 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger bis 750 kg

    Mindestalter:

    18 Jahre

    Eingeschlossen:

    siehe B


    Klasse C1E


    Fahrzeugart:

    Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klassen B oder C1 mit (Sattel-) Anhänger über 750 kg (Kombination max. 12000 kg)

    Mindestalter:

    siehe C1

    Eingeschlossen:

    BE D1E wenn D1 vorhanden

  • Bus Klassen

    Klasse D


    Vorbesitz Klasse B


    Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

    Fahrzeugart:

    Kraftfahrzeuge (außer A, A2, A1), über 16 Personen außer dem Fahrer auch mit Anhänger bis 750 kg

    Mindestalter:

    • 24 Jahre
    • 23 Jahre mit "Beschleunigter Grundqualifikation BKF"
    • 21 Jahre mit "Grundqualifikation BKF", mit "Beschleunigter Grundqualifikation BKF" (Linienverkehr bis 50 km)
    • 20 Jahre bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf
    • 18 Jahre bei Ausbildung "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf (Linienverkehr bis 50 km)

    Eingeschlossen:

    D1

    Bemerkungen:

    Unter 24 Jahren bzw. vor Erwerb der Qualifikation oder vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung


    Klasse DE


    Fahrzeugart:

    Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg

    Mindestalter:

    siehe D

    Eingeschlossen:

    D1E/BE C1E wenn C1 vorhanden

    Bemerkungen:

    siehe D 


    Klasse D1


    Vorbesitz Klasse B


    Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch-psychologisches Gutachten. Nach jeweils 5 Jahren ärztliche Untersuchung, sowie ein augenärztliches Gutachten. Ab dem 50. Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.


    Fahrzeugart:

    Kraftfahrzeuge (außer A, A2, A1) bis 16 Personen außer dem Fahrer bis 8 m Gesamtlänge auch mit Anhänger bis 750 kg

    Mindestalter:

    • 21 Jahre
    • 18 Jahre bei Ausbildung als "Berufskraftfahrer", "Fachkraft im Fahrbetrieb" oder vergleichbarer Beruf

    Eingeschlossen:

    siehe B

    Bemerkungen:

    Unter 21 Jahre bzw. vor Ende der Ausbildung nur Fahrten im Inland und im Rahmen der Ausbildung


    Klasse DE


    Fahrzeugart:

    Farhzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg

    Mindestalter:

    siehe D1

    Eingeschlossen:

    BE C1E wenn C1 vorhanden

    Bemerkungen:

    siehe D1 

  • Land- und Forstwirtschaft Klassen

    Klasse T


    Fahrzeugart

    • Land- oder fortwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h auch mit Anhängern
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen (für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke), jeweils bis 40 km/h auch mit Anhängern

    Mindestalter:

    16 Jahre

    Eingeschlossen:

    AM, L

    Bemerkungen:

    Zugmaschinen über 40 km/h erst ab 18 Jahre


    Klasse L


    Fahrzeugart:

    • Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h auch mit Anhängern (bis 25 km/h)
    • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge, jeweils bis 25 km/h, auch mit Anhängern.

    Mindestalter:

    16 Jahre

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